Antragsannahme
Jegliche Versicherungsform wird durch ein Antragsformular beim Versicherer beantragt. Der Versicherer prüft und beurteilt das vom Versicherungsnehmer beantragte Risiko. Erachtet der Versicherer das Risiko als tragbar, steht einem wirksamen Vertragsverhältnis mit dem Antragsteller nichts mehr entgegen. Der Versicherungsnehmer erhält nun eine schriftliche Annahmebestätigung oder einen Versicherungsschein vom Versicherer und der Vertrag gilt als geschlossen.
Datum der letzten Änderung: 17.04.2026
Begriffe aus dem Index: A
- Abfindung
- Abhandenkommen
- Ablaufleistung
- Abmeldebescheinigung
- Abschlusskosten
- Absturz von Flugzeugen
- Abtretung
- Abwasserschaden
- Abwehranspruch
- Alleinfahrerrabatt
- Allgefahrendeckung
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-BU-Versicherung (ABEBU)
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)
- Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
- Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
- Allgemeine Montageversicherungs-Bedingungen (AMoB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
- Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB)
- Allmählichkeitsschaden
- Ambulante Heilbehandlung
- Amtshaftung
- Anfechtung
- Annahmebestätigung
- Annahmefrist
- Anomales Risiko
- Ansparphase
- Anspruchsteller
- Antrag
- Antragsannahme
- Antragsteller
- Anwaltswechsel
- Anzeigepflicht
- Aquarien
- Arbeitsunfähigkeit
- Arglistige Täuschung
- Arztanordnungsklausel
- Assekuranz
- Auf erstes Risiko
- Aufgaben Rechtsschutzversicherung
- Aufschubzeit
- Aufsichtsbehörde BAFin
- Aufsichtspflicht der Eltern
- Ausfalldeckung
- Ausgabeaufschlag
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Ausschluss
- Aussenversicherung
- Ausstellungsversicherung
- Autoversicherung
- Außerordentliche Kündigung
- Avalkredit