Zur Personenversicherung beschreibt der Begriff Anomales Risiko weniger gesunde oder erblich belastete Personen, die evtl. gar nicht oder nur zu erhöhten Beiträgen versichert werden können. Aufgrund medizinischer Fortschritte und verbesserter Versicherungstechnik, können heute Risiken übernommen bzw. kalkuliert werden, für die es vor einigen Jahren noch keine, oder nur sehr teure Risikoabdeckungen gab.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015