Annahmebestätigung
Die Annahmebestätigung ist eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens, das der beantragte Versicherungsschutz abgedeckt wird und der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Es besteht vonseiten des Versicherungsunternehmens keine Verpflichtung, eine Annahmebestätigung auszufertigen. Es besteht lediglich die Verpflichtung, dem Versicherungsnehmer über den zustande gekommenen Vertrag eine Urkunde in Form eines Versicherungsscheines auszuhändigen.
Datum der letzten Änderung: 17.04.2026
Begriffe aus dem Index: A
- Abfindung
- Abhandenkommen
- Ablaufleistung
- Abmeldebescheinigung
- Abschlusskosten
- Absturz von Flugzeugen
- Abtretung
- Abwasserschaden
- Abwehranspruch
- Alleinfahrerrabatt
- Allgefahrendeckung
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-BU-Versicherung (ABEBU)
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)
- Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
- Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
- Allgemeine Montageversicherungs-Bedingungen (AMoB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
- Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB)
- Allmählichkeitsschaden
- Ambulante Heilbehandlung
- Amtshaftung
- Anfechtung
- Annahmebestätigung
- Annahmefrist
- Anomales Risiko
- Ansparphase
- Anspruchsteller
- Antrag
- Antragsannahme
- Antragsteller
- Anwaltswechsel
- Anzeigepflicht
- Aquarien
- Arbeitsunfähigkeit
- Arglistige Täuschung
- Arztanordnungsklausel
- Assekuranz
- Auf erstes Risiko
- Aufgaben Rechtsschutzversicherung
- Aufschubzeit
- Aufsichtsbehörde BAFin
- Aufsichtspflicht der Eltern
- Ausfalldeckung
- Ausgabeaufschlag
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Ausschluss
- Aussenversicherung
- Ausstellungsversicherung
- Autoversicherung
- Außerordentliche Kündigung
- Avalkredit