Die Annahmebestätigung ist eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens, das der beantragte Versicherungsschutz abgedeckt wird und der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Es besteht vonseiten des Versicherungsunternehmens keine Verpflichtung, eine Annahmebestätigung auszufertigen. Es besteht lediglich die Verpflichtung, dem Versicherungsnehmer über den zustande gekommenen Vertrag eine Urkunde in Form eines Versicherungsscheines auszuhändigen.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015