Als ambulant wird die nicht stationäre Behandlung eines Patienten in der Ambulanz eines Krankenhauses oder in den Räumlichkeiten eines niedergelassenen Arztes bzw. Therapeuten bezeichnet.
Die ambulante Heilbehandlung ist ein Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und wahlweise auch Bestandteil der privaten Krankenversicherung und privaten Kranken-Zusatzversicherung.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015