Unter Überschussbeteiligung versteht man die vorgesehene Beteiligung der Versicherungsnehmer am Überschuss eines Versicherers. Formen der Überschussbeteiligung sind z. B. Erlebensfallbonus, Sofortüberschuss, Todesfallbonus und die verzinsliche Ansammlung.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015