Überschussanteile sind hauptsächlich der privaten Lebensversicherung, der privaten Rentenversicherung sowie einigen Formen der personenbezogenen Risikoabsicherung zuzuordnen. Sie sind die erwirtschafteten Gewinne des Versicherungsunternehmens. Unterschieden wird zwischen zwei Arten von Überschüssen, dem Zinsüberschuss und dem Risikoüberschuss.
Zur Erwirtschaftung eines Zinsüberschusses werden die Beiträge des Versicherungsnehmers Gewinn bringend angelegt.
Der Risikoüberschuss wird aus nicht benötigten Risikoausschüttungen erwirtschaftet. Risikoausschüttungen (Leistungen an Versicherte) können Todesfallleistungen, Berufsunfähigkeitsrenten etc. sein. Hat ein Versicherer weniger Risikoausschüttungen als kalkuliert zu verzeichnen, so kann er mehr Gelder den Gewinn bringenden Anlagen zuführen.
Wann und in welcher Form dem Versicherungsnehmer die Überschussanteile ausgeschüttet oder angerechnet werden, kann der Versicherungsnehmer, in der Regel bei Antragstellung, selber entscheiden.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015